
Zentrum für Augmentierte Therapie
Tempel der Seele - Stadtplatz 26, 94327 Bogen - Bayern
Praxisklinik Charlottenburg - Bismarckstraße 45-47, 10627 Berlin-Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf - Deutschland
PSI Pain Klinik - Budapest, MEDCITY Egészségközpont, Megyeri út 53-1. em, 1044 Ungarn
Wir sind nicht falsch – wir sind zu früh.
Ketamin-augmentierte Psychotherapie – Allgemeine Informationen
Behandlungsrahmen
Die ketamintherapie ist ein ergänzendes Behandlungsverfahren im Rahmen eines strukturierten psychiatrisch-psychotherapeutischen Gesamtkonzepts. Die Durchführung erfolgt ausschließlich nach sorgfältiger fachärztlicher Indikationsstellung und unter kontinuierlicher medizinischer Verantwortung.
Ziel ist nicht die isolierte Anwendung einer Substanz, sondern die therapeutische Einbettung in einen klar definierten psychotherapeutischen Prozess.
Indikationsstellung
Eine ketamin-augmentierte Behandlung kann in ausgewählten Fällen in Betracht gezogen werden, insbesondere bei:
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depressiven Erkrankungen
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therapieresistenten Verlaufsformen
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Angststörungen
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posttraumatischen Belastungsstörungen
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komplexen affektiven Störungen
Die Entscheidung erfolgt individuell auf Grundlage einer differenzierten psychiatrischen und somatischen Diagnostik.
Wissenschaftlicher Kontext
Ketamin wird seit vielen Jahren in der Medizin eingesetzt. In den vergangenen Jahren wurde seine mögliche Rolle als augmentatives Verfahren im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen intensiv wissenschaftlich untersucht.
Diskutiert wird unter anderem eine vorübergehende Modulation neurobiologischer Prozesse, die mit erhöhter neuronaler Anpassungsfähigkeit in Verbindung stehen kann. Diese Phase wird ausschließlich im Rahmen einer strukturierten psychotherapeutischen Begleitung genutzt.
Rechtlicher Rahmen
Die Anwendung erfolgt im sogenannten Off-Label-Use. Das bedeutet, dass der Einsatz außerhalb der ursprünglich zugelassenen Indikation stattfindet.
Die Behandlung erfolgt unter ärztlicher Verantwortung, nach umfassender Aufklärung und im Einklang mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist in der Regel nicht vorgesehen.